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Schnellkredit der LfA für Unternehmen bis zehn Mitarbeitern in Umsetzung (11.04.2020)

Ergänzend zum Soforthilfe-Programm und dem Schnellkreditprogramm der KfW, soll es - laut aktueller Information der Bayerischen Staatsregierung vom 7. April 2020 - aufgrund der Änderungen der beihilferechtlichen Vorgaben der EU eine Erweiterung des Kreditangebots der LfA für bayerische Unternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitern geben. 

Es soll sich ebenfalls um ein Förderdarlehen mit einer hundertprozentigen Haftungsfreistellung handeln. Unternehmen bis fünf Mitarbeiter sollen dabei Darlehen bis zu 50 000 Euro, Unternehmen bis zehn Mitarbeiter bis zu 100 000 Euro beantragen können. Eine beantragte Soforthilfe soll angerechnet werden. Diese Kredite sollen ebenfalls zu 100 Prozent staatlich abgesichert sein. 

Es sollen ebenfalls drei Prozent Zinsen zu zahlen sein. Maximal soll ein Kreditbetrag in Höhe von bis zu drei Monatsumsätzen des Jahres 2019 beantragt werden können. Unter Verzicht der Risikoprüfung durch die Banken, sollen so Kredite auch an kleine Unternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitern schnell vergeben werden können

Kategorie: Unternehmen