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BMVI legt nationales Flottenaustauschprogramm für Lkw auf (01.01.1970)

BMVI legt nationales Flottenaustauschprogramm für Lkw auf

Ab Januar 2021 unterstützt die Bundesregierung die Anschaffung von fabrikneuen Lkw, die die Anforderungen der aktuellen Abgasstufe Euro VI erfüllen oder elektro- bzw. wasserstoffbetrieben sind, wenn gleichzeitig ein alter Lkw der Abgasstufen Euro 0 bis Euro V/EEV verschrottet wird mit bis zu 15.000 Euro.

Überdies wird ein Zuschuss von bis zu 5.000 Euro für die Anschaffung intelligenter Trailer-Technologie (z.B. Technologien zur Reifendruckmessung oder zur digitalen Ansteuerung für Auflieger und Anhänger oder aerodynamische Anbauteile) gewährt.

Bundesminister Andreas Scheuer:

„Etwa ein Viertel der CO2-Emissionen im Straßenverkehr wird von Lkw verursacht. Darum fördern wir neben der Verlagerung des Warenstroms auf klimafreundliche Verkehrsträger wie Wasser und Schiene ab sofort den Austausch alter gegen neue Lkw mit sauberen Antrieben. Unser Ziel: Arbeitsplätze dauerhaft erhalten, der Wirtschaft einen spürbaren Impuls verleihen und nachhaltig das CO2-Emissionsniveau der Nutzfahrzeugflotte senken. Überdies erhöhen wir mit der neuen Förderrichtlinie auch die Verkehrssicherheit, da eine Förderung ausdrücklich an die Installation eines Abbiegeassistenzsystems geknüpft wird.“

  • Bezuschusst wird die Verschrottung alter, konventioneller dieselbetriebener Nutzfahrzeuge der Abgasstufen Euro 0 – Euro V/EEV in Verbindung mit dem Erwerb von Lkw der Abgasstufe Euro VI oder elektro- oder wasserstoffbetriebener Nutzfahrzeuge. Das Neufahrzeug muss der Fahrzeugklassen N2 oder N3 entsprechen und über eine zulässige Gesamtmasse von wenigstens 7,5 Tonnen verfügen.
  • Aus Gründen der Verkehrssicherheit müssen die neuen Lkw über ein Abbiegeassistenzsystem verfügen.
  • Seit dem 19.03.2021 können Fördermittel für die Anschaffung sog. intelligenter Trailer-Technologie losgelöst von der Flottenerneuerung (Verschrottung und Neuerwerb eines schweren Nutzfahrzeugs) beantragt werden. Es werden bis zu je 5.000 Euro, höchstens jedoch 60 Prozent der Anschaffungskosten, für die Anschaffung sog. intelligenter Trailer-Technologien (z.B. Technologien zur Reifendruckmessung oder zur digitalen Ansteuerung für Auflieger und Anhänger oder aerodynamische Anbauteile) gewährt.
  • Das Antragsverfahren ist antragstellerfreundlich gestaltet und beschränkt sich auf eine überschaubare Anzahl an erforderlichen Nachweisen.
  • Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) ist Bewilligungsbehörde. Die Förderrichtlinie ist aktuell bis zum 30.06.2021 befristet. Förderanträge können hinsichtlich der Flottenerneuerung bis zum 15.04.2021, hinsichtlich der intelligenten Trailer-Technologie bis zum 15.06.2021 gestellt werden.

Die Anträge sind an das BAG ausschließlich auf elektronischem Wege über die Portalseite https://antrag-gbbmvi.bund.de/ (eService-Portal) zu richten.

Der Umfang der rechtsverbindlich abzugebenden Erklärungen ergibt sich aus der Richtlinie, die am 08.01.2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde.

Kategorie: Technik