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Homeoffice ab Mittwoch, 27.01.2021 (21.01.2021)

Am Arbeitsort finden zahlreiche Kontakte statt. Zur Eindämmung des Infektionsgeschehens muss deshalb auch dort eine Kontaktreduktion erfolgen.

Mit Beschluss vom 6. Januar 2021 richtete der Ministerrat bereits einen dringenden Appell an die Arbeitgeber, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um den Beschäftigten Homeoffice zu ermöglichen. Dies gilt auch für den Freistaat als Arbeitgeber und seine Beschäftigten. Zentrale Voraussetzung für die flächendeckende Nutzung von Homeoffice sind digitalisierte Arbeitsabläufe.

Hierbei besteht zum Teil noch erheblicher Investitionsbedarf, der steuerlich durch verbesserte Abschreibungsbedingungen begleitet werden sollte. Der Ministerrat begrüßt daher den am 19. Januar 2021 von der Bundeskanzlerin und den Regierungschefinnen und -chefs der Länder gefassten Beschluss zur Sofortabschreibung bestimmter digitaler Wirtschaftsgüter rückwirkend zum 1. Januar 2021. Dies fördert die Ermöglichung von Homeoffice durch die Arbeitgeber und entspricht damit den auf dem Homeoffice-Gipfel der Bayerischen Staatsregierung gemeinsam mit Arbeitgebern und Gewerkschaften getroffenen Vereinbarungen. Arbeitnehmer sind aufgerufen, von der Möglichkeit des Homeoffice Gebrauch zu machen.

Corona-Krise: Beschäftigte können nicht zum Homeoffice gezwungen werden

An Beschäftigte appellierte Heil, den Weg ins Büro zu meiden, wenn es geht. Dies schütze auch diejenigen, die nicht im Homeoffice arbeiten können, wie etwa Beschäftigte in der Produktion, im Einzelhandel oder im Gesundheitswesen.

Beschäftigte können nach seinen Worten nicht ins Homeoffice gezwungen werden. Seine Verordnung, die voraussichtlich am 27. Januar in Kraft tritt und befristet bis 15. März gilt, sieht aber verbindlichere Vorgaben für Arbeitgeber vor.

Kontrolliert werden können die Maßnahmen im Kampf gegen die Corona-Pandemie von den Arbeitsschutzbehörden und Unfallversicherungsträgern. Bei Verstößen können Bußgelder oder auch die Schließung von Betriebsstätten drohen. Hubertus Heil und auch Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) setzen aber auf eine weitgehend freiwillige Umsetzung. Altmaier sagte im „Morgenmagazin“ der ARD, er erwarte, dass Kontrollen in den Betrieben ganz selten nötig seien, „weil alle Beteiligten sich ihrer Verantwortung bewusst sind“.

Kategorie: Human Resources