Bund hat als Folgeprogramm eine Überbrückungshilfe für die Monate Juni bis August 2020 angekündigt! (13.06.2020)

Bund hat als Folgeprogramm eine Überbrückungshilfe für die Monate Juni bis August 2020 angekündigt!

Bis zum 31. Mai 2020 konnten bayerische Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern Soforthilfen beantragen. Laut Bayerischem Wirtschaftsministerium wurden bis zum 3. Juni 2020 473.520 Anträge auf Soforthilfe beschieden und insgesamt rund 2,2 Mrd. Euro Soforthilfen ausgezahlt.

Sowohl die Bundessoforthilfe als auch die Bayerische Soforthilfe endeten zum 31. Mai 2020. Der Bund hat als Folgeprogramm eine Überbrückungshilfe für die Monate Juni bis August 2020 angekündigt. Die Antragstellung ist noch nicht möglich.

Der Koalitionsausschuss der Bundesregierung hat am 3. Juni 2020 beschlossen, dass ein Programm für Überbrückungs­hilfen zur Sicherung der Existenz von kleinen und mittelständischen Unternehmen bei Corona-bedingten Umsatzausfällen aufgelegt wird. Demnach soll die Über­brückungs­­hilfe branchenübergreifend für die Monate Juni bis August 2020 gewährt werden.

Insbesondere soll den Besonderheiten der besonders betroffenen Branchen wie …

  • Hotel- und Gaststättengewerbe, Caterer, Kneipen, Clubs und Bars,
  • als Sozialunternehmen geführte Übernachtungsstätten wie Jugend­herbergen, Schullandheime, Träger von Jugendeinrichtungen des internationalen Jugendaustauschs, Einrichtungen der Behindertenhilfe,
  • Reisebüros,
  • Profisportvereinen der unteren Ligen,
  • Schaustellern,
  • Unternehmen der Veranstaltungslogistik
  • Unternehmen im Bereich um Messeveranstaltungen

angemessen Rechnung getragen werden.

Antragsberechtig sind:

Antragsberechtigt sollen Unternehmen sein, deren Umsätze coronabedingt in April und Mai 2020 um mindestens 60 Prozent gegenüber April und Mai 2019 rückgängig gewesen sind und deren Umsatzrückgänge in den Monaten Juni bis August 2020 um mindestens 50 Prozent fortdauern. Bei Unternehmen, die nach April 2019 gegründet worden sind, sind die Monate November und Dezember 2019 heranzuziehen.

Höhe der Überbrückungshilfe:

Erstattet werden sollen

  • bis zu 50 Prozent der fixen Betriebskosten bei einem Umsatzrückgang von mindestens 50 Prozent gegenüber Vorjahresmonat.
  • bis zu 80 Prozent der fixen Betriebskosten bei einem Umsatzrückgang von mehr als 70 Prozent gegenüber Vorjahresmonat.

Der maximale Erstattungsbetrag soll 150.000 Euro für drei Monate betragen. Bei Unternehmen bis zu 5 Beschäftigten soll der Erstattungsbetrag 9.000 Euro, bei Unternehmen bis 10 Beschäftigten 15.000 Euro nicht übersteigen.

Geltend gemachte Umsatzrückgänge und fixe Betriebskosten sind durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer in geeigneter Weise zu prüfen und zu bestätigen. Überzahlungen sind zu erstatten.

Anträge sollen bis zum 31. August 2020 gestellt werden können.

Bitte beachten Sie, dass der Bund derzeit noch keine rechts­verbindlichen Richtlinien zum Programm erlassen hat. Eine Antragstellung ist somit noch nicht möglich.

Hier gibt es weitere Informationen über die Überbrückungshilfe für Juni bis August 2020.

Kategorie: Steuern und Recht