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Neue Digitalbonus-Anträge können wieder ab 4. Mai 2020, 10:00 Uhr gestellt werden. (04.05.2020)

Die Digitalisierung ist eine gewaltige Chance. Jedes Unternehmen braucht eine digitale Strategie – egal ob internationaler Marktführer oder regionaler Handwerksbetrieb. Viele Studien zeigen: Je höher der Digitalisierungsgrad, desto größer sind die Chancen auf den Geschäftserfolg.

Mit dem Digitalbonus werden die kleinen und mittelständischen Unternehmen in Bayern bei der digitalen Transformation unterstützt. Im Mittelpunkt der Förderung stehen digitale Produkte, Prozesse und Dienstleistungen sowie die IT-Sicherheit. Wettbewerbsfähigkeit erhalten und Wachstumspotentiale nutzen – im Zeitalter der Digitalisierung ist das vor allem für kleine und mittlere Unternehmen eine große Herausforderung. Oft fehlt es an Zeit und Geld, um notwendige Investitionsentscheidungen zu treffen, Entwicklungsarbeiten anzugehen oder die Umstellung auf neue digitale Systeme und Geschäftsmodelle zu stemmen.

Mit dem Förderprogramm Digitalbonus PDF (49 KB) will der Freistaat Bayern die kleinen und mittleren Unternehmen unterstützen, sich für die Herausforderungen der digitalen Welt zu rüsten. Der Digitalbonus ermöglicht den Unternehmen, sich durch Hard- und Software zu digitalisieren und die IT-Sicherheit zu verbessern.

Der Digitalbonus ist ein wichtiger Baustein der Initiative Bayern Digital.

Das Förderprogramm läuft bis zum 31. Dezember 2020.

Die Förderung erfolgt im Unternehmen für die Förderbereiche:

  • Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen, durch IKT-Hardware, IKT-Software sowie Migration und Portierung von IT-Systemen und IT-Anwendungen und die
  • Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit.

Wer bekommt die Förderung?

Einen Antrag können kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft stellen, die eine Betriebsstätte im Freistaat Bayern haben. Voraussetzung ist, dass die geförderte Maßnahme in dieser Betriebsstätte zum Einsatz kommt. Als gewerbliches Unternehmen gilt ein Gewerbebetrieb im Sinne des § 2 des Gewerbesteuergesetzes. Unternehmen, die dieses Kriterium erfüllen, können grundsätzlich einen Digitalbonus beantragen.

Sie können nicht gefördert werden, wenn

  • Ihr Unternehmen sich in einem Insolvenzverfahren befindet oder
  • für Ihr Unternehmen die nach deutschem Recht vorgesehenen Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf Antrag der Gläubiger erfüllt sind.

Ob Ihr Unternehmen ein kleines oder mittleres Unternehmen ist, hängt von der Mitarbeiterzahl, dem Jahresumsatz und der Bilanzsumme ab:

Kleine Unternehmen sind Unternehmen, die

  • weniger als 50 Mitarbeiter und
  • einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro haben.

Mittlere Unternehmen sind Unternehmen, die

  • weniger als 250 Mitarbeiter und
  • einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro haben.

Bei eigenständigen Unternehmen ist die Frage nach Umsatz und Mitarbeiter-Zahl in der Regel einfach zu beantworten. Bei verbundenen Unternehmen oder Partnerunternehmen ist es schon schwieriger. Bitte beachten Sie unbedingt die Hinweise unter „KMU-Eigenschaft“ auf der Seite Service & Download.

www.digitalbonus.bayern


Kategorie: IT