Auf Fallen bei Abschreibungen achten (21.11.2011)
Kaum ein Thema wird in der öffentlichen Diskussion so oft falsch verstanden: Abschreibungen. „Der ist Unternehmer, der kann ja alles abschreiben – solche Sprüche machen oft die Runde“, weiß der kaufmännische Unternehmensberater Paul Lindinger. „Kaum jemand versteht diesen Begriff und den Hintergrund.“
Wenn man im Privatleben etwas abschreiben muss, ist es defekt oder es ist verschwunden. Ähnlich verhält es sich bei Investitionsgütern. Entweder sie sind defekt oder der technische Fortschritt lässt sie veralten. „Wo bitte ist hier was positives?“, fragt Lindinger. Hier ist ein großer so genannter Werteverzehr gegeben.
Die Investitionen werden immer weniger wert. Dieser Werteverlust ist besonders zu Beginn der Nutzung besonders groß. Die meisten kennen dies vor allem bei der Neuwagenanschaffung. Kaum das Werk verlassen, mindert sich der Wert des Fahrzeuges ganz erheblich. Aus diesem Grund sind diese Werteverluste Kosten, die von der Firma zu tragen sind. Wo liegt nun die positive Seite bei den Abschreibungen? Die Antwort lautet, wir schmälern unseren Gewinn und müssen somit weniger Steuern bezahlen. Dieser Effekt tritt aber nur dann ein, wenn die uns zur Verfügung stehenden Maschinen und Geräte auch zur Leistungserstellung eingesetzt werden. Maschinen und Geräte die nicht im Einsatz sind, altern im gleichen Maße und tragen nicht zum Umsatz bei. Wenn dies nicht der Fall ist bleiben nur die Kosten für den Werteverzehr übrig.
Auch unser Staat mischt auf diesem Gebiet kräftig mit, denn er bestimmt die Regeln der Abschreibungen. Er nützt sie zur Konjunktursteuerung und Glättung. Er kann durch verschiedene Maßnahmen die Konjunktur anheizen oder dämpfen. Er erhöht oder verringert die Abschreibungshöhe oder setzt sogar die degressive Abschreibung zeitweise ganz aus, wie derzeit. Er regelt die Abschreibungshöhe und die Abschreibungsdauer ganz genau.
Abschreibung ist aber auch eine Finanzierungsmöglichkeit für Firmen. Die erwirtschaften Gewinne durch den Einsatz unserer Maschinen können immer wieder für neue und leistungsfähigere Maschinen ausgegeben werden. Bei Neugründungen von Firmen, besonders mit hohen Maschinenanteil, muss mit den Abschreibungen sehr vorsichtig umgegangen werden. Hier kann die falsche Art der Abschreibung, zusammen mit den Anlaufverlusten, zu einer Überschuldung der noch jungen Firma führen. Diese muss im Ergebnis ausgewiesen werden und der Fortgang der Firma wird ausgesprochen schwierig. Bei jeder neuen Maschine muss die Abschreibungsart neu festgelegt werden und man sollte nur dann Maschinen und Geräte neu kaufen, wenn der Einsatz gewährleistet ist und sie zum Firmenergebnis positiv beitragen.