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Die täglichen Risiken für Geschäftsführer (21.06.2011)

Ein GmbH-Geschäftsführer muss alle gesetzlichen Vorgaben kennen und im Zweifelsfall haftet er für entstandenen Schaden. Das ist insofern nicht zu unterschätzen, da Schadensersatzprozesse in letzter Zeit zugenommen haben. Zum Teil haften Geschäftsführer bis weit ins private Vermögen. Ansbacher Wirtschaftsprüfer haben im Rahmen eines Seminars Geschäftsführer auf ihre täglichen Risiken sensibilisiert.

„Mal sehen, ob Sie am Ende noch Geschäftsführer Ihrer GmbH sein wollen“, sagte der Wirtschaftsprüfer Dr. Matthias Carl zu Beginn des Seminars. In letzter Zeit kommt es zu einer Häufung von Prozessen gegen Geschäftsführer. Meist werden sie von der eigenen Gesellschaft in Haftung genommen, dabei geht es um Schadenersatz. Das liegt daran, dass zum einen der Klageweg leichter geworden ist und zum anderen so offene Konflikte ausgetragen werden. Geradezu dramatisch ist dies, da ein Geschäftsführer nach deutschem Recht unbegrenzt haftet. Damit kann sogar die Existenz eines Geschäftsführers bedroht sein.
Ein Geschäftsführer hat zwar grundsätzlich einen unternehmerischen Spielraum bei seinen Entscheidungen, das heißt er darf auch bewusst geschäftliche Risiken eingehen mit der Gefahr einen Fehler zu machen.

Ist aber der zu erwartende Gewinn aus einem riskanten Geschäft kleiner, als der mögliche Schaden, handelt er nicht zum Wohle der Gesellschaft. Das heißt, die Gesellschaft kann Schadenersatz verlangen. Um nicht fahrlässig im Geschäftsalltag zu handeln, muss er alle verfügbaren Informationsquellen ausschöpfen. Dabei darf er auch Aufgaben an Andere delegieren, die wiederum vom Geschäftsführer kontrolliert werden müssen. Fehlt die Kontrolle, haftet er am Ende. Das gilt auch bei mehreren Geschäftsführern, selbst wenn die Aufgabengebiete aufgeteilt sind. Geschäftsführer müssen auch immer das jeweils andere Ressort überwachen. „Man darf sich nicht darauf verlassen, dass der jeweils andere das macht“, warnt der Ansbacher Rechtsanwalt Dr. Florian Körber, „sonst sind sie mit dran“. Ein weiterer Streitpunkt ist der sorgfältige Umgang mit Firmeneigentum. „In einem Fall wurden die Erben eines Geschäftsführers angegangen“, erinnert sich Körber. „Der Geschäftsführer hatte bei 170 Stundenkilometern einen tödlichen Unfall, weil er telefonierte. Das war kein sorgfältiger Umgang mit dem Firmenwagen, fand das Gericht.“ Ein weiterer Fallstrick für einen Geschäftsführer ist die Insolvenz. Hier gilt es vor allem keine Gläubiger zu bevorzugen, das Stammkapital möglichst nicht anzugreifen und rechtzeitig einen Insolvenzantrag zu stellen. Hier droht neben dem Schadenersatz auch noch eine Strafe.

Um die vielfältigen Fallen im Alltag eines Geschäftsführers umgehen zu können, empfehlen die Experten, die Haftung in einem Dienstvertrag zu beschränken. Zusätzlich sollte man sich bei wichtigen Entscheidungen einen Gesellschafterbeschluss einholen, zumindest aber wichtige geschäftliche Entscheidungen schriftlich festhalten. Denn oft kann man nach einigen Jahren nicht mehr nachvollziehen, warum ein Geschäftsführer eine Entscheidung getroffen hat. Außerdem minimieren besondere Versicherungen die Haftungsschäden.
Auch die rein steuerlichen Dinge bergen für einen Geschäftsführer viele Fallen, denn die Betriebsprüfungen sind viel härter geworden. „Ein Klassiker ist noch immer die im Betrieb mitbeschäftigte Ehefrau“, erklärt Wirtschaftsprüfer Heinz Walterspacher. Wird ein zu hohes Gehalt gezahlt, dann ist dies eine verdeckte Gewinnausschüttung, im schlechtesten Fall kommt sogar noch Schenkungsteuer hinzu. „Dann wird es richtig teuer“, so Walterspacher.

Weitere Informationen: www.d-c-w.de