Lotse für die Stolperfallen (20.06.2017)
Ständige Änderungen in der Rechtssprechung, unübersichtliche Fristen und sich ändernde Ansprüche der Mitarbeiter machen eine betriebliche Altersversorgung (bAV) sehr anspruchsvoll und unübersichtlich.
Gerade bei Fehlern in der Abwicklung ist ein Unternehmen schnell in finanzieller Haftung. Trotzdem kann man dieses sehr gute Instrument zur Mitarbeiterbindung erfolgreich nutzen. Man muss nicht alles selbst machen – das Know-how externer Experten hilft.
Durch die Rentenreform von 2003 werden viele Menschen im Alter in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Mit einer bAV können sie ihre finanzielle Situation aber deutlich verbessern, deshalb unterstützt der Staat diese großzügig. Doch gerade dieses bAV bringt viele Unternehmen in eine gewisse Zwickmühle: zum Einen hat jeder Arbeitnehmer das Recht zur Entgeldumwandlung und viele nutzen es auch, zum Anderen birgt die bAV aber ein Haftungsrisiko für Unternehmen, das nicht unterschätzt werden darf. Eigentlich müsste regelmäßig ein auf bAV spezialisierter Anwalt unterstützen, um das unübersichtliche Risiko zu minimieren, entsprechend hoch ist aber das Beratungshonorar. Eine optimale Möglichkeit mit einem überschaubaren finanziellen Aufwand ist dagegen ein Dienstleister, der dich darauf spezialisiert hat, Personalabteilungen bei der Umsetzung eines Versorgungswerkes zu unterstützen.
In der Regel sind die Personalabteilungen mit ihrem „Alltagsgeschäft“ mehr als ausgelastet; für das komplexe Thema bAV mit den ständigen Veränderungen fehlt einfach die Zeit. „Das kann keine Personalabteilung leisten“, weiß Anton Wittmann, Dozent an der Deutschen Maklerakademie. Es geht schlicht darum Fehlerquellen zu vermeiden, denn durch Fehler in der Abwicklung entstehen die Haftungsrisiken. Die Folgen sind sehr unübersichtlich. „Das Gesetz gibt viele haftungsminimierende Möglichkeiten“, erklärt Wittmann. „Doch man muss diese kennen und dann auch konsequent anwenden.“ Die meisten dieser haftungsminierenden Möglichkeiten sind bei den Unternehmen einfach nicht bekannt, oder sie werden falsch umgesetzt. Unseriöse Anbieter haben zudem vielen Unternehmer den Eindruck vermittelt, dass mit einer Versicherung die gesamt bAV abgedeckt ist, dem ist leider nicht so. Hier spielt Arbeits-, Steuer- und Sozialversicherungrecht
mit hinein und im Zweifelsfall haftet das Unternehmen. Was das Ganze noch unübersichtlicher macht: Probleme treten selten gleich auf, sondern erst, wenn die ersten Arbeitnehmer in Rente gehen und ihre Zusage – notfalls vor Gericht – einfordern. Aus diesem Grund ist schon ein Unternehmen aus dem Landkreis Ansbach in die Insolvenz gerutscht – und das wäre zu vermeiden gewesen.
Unterstützung durch spezialisierte Dienstleister
Anton Wittmann ist ein gefragter Experte auf dem Gebiet der bAV, er und sein Team verfügen über ein Wissens-Know-how, wie sonst keiner in der Region. Sie unterstützen als externe Experten Personalabteilungen unterschiedlichster Unternehmen gezielt bei der Implementierung und Umsetzung der bAV, z. B.:
- Implementierung sowie Bewertung bereits bestehender Verträge und Verpflichtungen
- Aufbau eines auf das Unternehmen abgestimmten Versorgungswerks, Sanierung nachteiliger Verträge
- Koordinierte Prozessabläufe, um beispielsweise Fristen nicht zu versäumen
- Erarbeitung der notwenigen Vertragsunterlagen• Gespräche mit Mitarbeitern und Betriebsrat, um die vorgeschriebene Informations- und Hinweispflicht rechtzeitig einzuhalten (Haftung durch Unterlassung) • Schnittstelle zu steuer- und rechtlichen Beratern
- Abwicklung im Leistungsfall
- Haftungsbegrenzung bei Arbeitnehmerwechsel
- Hilfe bei arbeitsrechtlichen Veränderungen (etwa Elternzeit, Gehaltserhöhung oder Krankheit)
- Schulungen und Informationen für die Personalabteilung zu aktuellen bAV-Themen
Wegen der Finanzierungslücke im Rentenalter drängen Mitarbeiter verstärkt auf bAV-Angebote. Für Unternehmen ist sie eine gute Möglichkeit, Fachkräfte zu halten oder zu gewinnen, wenn man das Haftungsrisiko professionell minimiert hat.