img Zurück zur Übersicht

Vertiefungs-Workshop zur bAV am 9.6.2016 (20.05.2016)

Die Materie der bAV ist sehr komplex – das ist der Hauptgrund, warum Arbeit-geber ein Versorgungswerk für das eigene Unternehmen scheuen

Die drohende Altersarmut beschäftigt viele Arbeitgeber, die ihre Mitarbeiter davor schützen wollen. Eine betriebliche Altersversorgung (bAV) ist eine sehr gute Möglichkeit, die eigenen Angestellten vor der Versorgungslücke zu schützen. Zudem haben Arbeitnehmer ein Recht auf Entgeltumwandlung für eine betriebliche Altersvorsorge. Doch mit einem Versorgungswerk sind auch komplexe Verpflichtungen des Unternehmens verbunden. Passt der Arbeitgeber hier nicht richtig auf, kann es teuer für ihn werden. So stellt sich für viele Unternehmer die Frage: was tun? Diese Frage beantwortet bAV-Experte Anton Wittmann in einem Vertiefungsworkshop am 9. Juni 2016 in Ansbach allen Personalern, Geschäftsführern und Inhabern.

In der Veranstaltung Business Lounge THEMA zur bAV bewegte viele Unternehmer gerade die Frage der Haftung, deshalb wird es am 9. Juni 2016 einen kostelosen Vertiefungsworkshop für Personaler, Geschäftsführer und Inhaber geben. „Ja, es gibt eine Haftung“, sagt bAV-Experte Anton Wittmann, „aber die ist nur dann riskant, wenn man nichts geregelt hat und nicht revisionssicher dokumentiert.“ Einig waren sich nach einer intensiven Diskussion alle teilnehmenden Unternehmer, dass die bAV ein wichtiges soziales Instrument ist, Altersarmut bei den Mitarbeitern vorzubeugen. Doch die Frage der Haftung sorgte auch für viel Unsicherheit – sogar soweit, dass einzelne Unternehmer keine betriebliche Altersversorgung mehr anbieten wollten. Aber durch den Rechtsanspruch der Arbeitnehmer auf Entgeltumwandlung ist das nicht möglich. Vielmehr gilt es sensibel auf die Haftungsfragen zu reagieren, die Verantwortung selbst in die Hand zu nehmen und das firmeneigene Versorgungswerk professionell zu gestalten. Der ergänzende Arbeitsvertrag ist gerade für den Arbeitgeber ein wichtiges Instrument, in dem er alles regeln kann, auch ein Versorgungswerk. „Dieser Arbeitsvertrag sollte eine individuelle Ergänzung zum Thema bAV enthalten“ rät Anton Wittmann. „Nur so kann der Arbeitgeber alles zu seinem Vorteil regeln.“

Entscheidet sich ein Mitarbeiter für eine bAV und kommt es zu einer individuellen Zusage, wird meist eine Direktversicherung oder eine Pensionskasse dafür gewählt. Finanziert wird diese z.B. durch ein Versicherungsunternehmen, das in der Lage ist die nächsten 30, 40 oder 50 Jahre diese Leistungen zu erbringen, für die der Arbeitgeber eine Zusage gegeben hat. „Dazu erstellen wir Analysen, um den Arbeitgebern den optimalen Versorgungsträger zur Verfügung zu stellen“, erklärt der bAV-Experte. Danach muss aus einer Vielzahl der passende Tarif herausgesucht werden. Der Tarif muss auf die Zusage des Unternehmens passen und gleichzeitig alle gesetzlichen Vorgaben erfüllen, um die Vergünstigungen des Gesetzgebers auch nutzen zu können.

Fazit

Laut Gesetzt haftet der Arbeitgeber bei einer bAV, aber wenn sich der Arbeitgeber aktiv kümmert und alles richtig macht, kann man die Haftung quasi ausschalten. Dazu gehört:

  • Anpassung der Arbeitsverträge
  • Revisionssichere Dokumentation
  • der richtige Versorgungsträger und Tarif

So klappt die soziale Verantwortung fast risikofrei, Unternehmer sichern die Existenz ihrer Mitarbeiter im Alter und damit die Existenz des Unternehmens insgesamt.

bAV-Vertiefungsworkshop
Datum:
9. Juni 2016 von 15:00 bis 18:00 Uhr
Ort: Wittmann Finanzgruppe, Karlstraße 9 in Ansbach
Anmeldung: info@wittmann-finanzgruppe.de
www.wittmann-finanzgruppe.de